Raiffeisenbank eG Todenbüttel
Login Online-Banking

Jahressteuerbescheinigung 2025

Die Jahressteuerbescheinigung ist für viele Anlegerinnen und Anleger ein wichtiges Dokument zur Einkommensteuererklärung. Sie enthält unter anderem Angaben über Kapitalerträge, abgeführte Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. In der Regel stellen wir unseren Kundinnen und Kunden die Bescheinigung in den ersten Monaten des Folgejahres im OnlineBanking oder per Post zur Verfügung.

Wann kommt es auf die Jahressteuerbescheinigung an?

Für die Steuererklärung 2025 kann die Bescheinigung insbesondere dann relevant sein, wenn Sie

  • zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt haben,
  • eine Günstigerprüfung beantragen möchten,
  • keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag eingerichtet hatten oder
  • Kapitalerträge bei mehreren Banken erzielt haben.


Prüfen Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung daher sorgfältig – insbesondere persönliche Daten, Höhe der Kapitalerträge sowie die ausgewiesenen Steuerbeträge. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie sich frühzeitig an uns wenden.

Verschiedene Abgabefristen

Wichtig für die Steuererklärung 2025: Sind Sie zur Abgabe verpflichtet, müssen Sie die Erklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen.

Falls Sie eine Steuerberaterin beziehungsweise einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis 1. März 2027. 

Bei einer freiwilligen Steuererklärung bleibt in der Regel deutlich mehr Zeit. Die Frist endet jeweils am 31. Dezember des vierten Jahres nach dem Steuerjahr.