Stellen Sie auf ein modernes TAN-Verfahren um!
Abschaltung Smart-TAN optic
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 steigen die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit im OnlineBanking. In diesem Zusammenhang wird das bisher genutzte Verfahren Smart-TAN optic (inkl. Smart-TAN manuell) kritisch bewertet. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind durch die Mechanismen des Verfahrens nicht erfüllbar (Flickercode). Zusätzlich sind neu ausgegebene Karten nicht mehr kompatibel mit den alten Optic Lesegeräten von ReinerSCT.