
Elektronischer Kontoauszug
für Giro- und Tagesgeldkonten
Der elektronische Kontoauszug ist die Online-Variante Ihres bisherigen papierhaften Kontoauszugs. Sie können den Kontoauszug direkt am PC herunterladen und dort bequem ausdrucken und speichern. So sparen Sie sich den Weg zum Kontoauszugsdrucker. Eine Freischaltung ist ausschließlich für Privatkonten möglich.
Wo kann ich die elektronischen Kontoauszüge abrufen?
Es gibt grundsätzlich zwei Wege um an Ihre elektronischen Kontoauszüge zu gelangen.1. Per automatischer Zustellung über den elektronischen Postkorb im Internetbanking. Wir informieren Sie wahlweise per SMS oder per eMail über den Zugang und Sie loggen sich in Ihren elektronischen Postkorb in unserem Internetbanking ein und quittieren den Empfang der Kontoauszüge.
2. Per manueller Zustellung durch Abruf im Internetbanking oder in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm, z.B. Starmoney. Bei dieser Variante bestimmen Sie selbst, wann Sie die Auszüge abrufen. Jeder Abruf muss anschließend mit einer TAN bzw. mit Ihrer HBCI-PIN bestätigt werden.
Was muss ich machen, um den elektronischen Kontoauzug per automatischer Zustellung über den elektronischen Postkorb im Internetbanking nutzen zu können?
Wenn Sie bereits das OnlineBanking unserer Bank nutzen, können Sie dort direkt die Freischaltung vornehmen. Dazu melden Sie sich bitte über unsere Homepage an und gehen Sie wie folgt vor:Nach der Anmeldung im Internetbanking wählen Sie bitte ganz oben den Reiter "Service & Verwaltung" und dann links in der Navigationsleiste den Punkt "Zustellart Kontoauszüge".
Sie gelangen in eine Übersicht, wo Sie auswählen können, für welche Konten Sie den elektronischen Kontoauszug nutzen möchten. Klicken Sie bei dem gewünschten Konto auf das Symbol "Umstellung auf Zustellung in den Postkorb". Nach Auswahl des Kontos gelangen Sie in die Maske zur Freischaltung. Sie müssen dort zur Bestätigung der Vertragsbedingungen eine TAN eingeben.
Und das war`s auch schon! Sie erhalten nun automatisch monatlich zum Monatsultimo die gewünschten Kontoauszüge in den elektronischen Postkorb zugestellt.
Wenn Sie noch nicht für das Internetbanking freigeschaltet sind, kommen Sie einfach zu uns oder rufen Sie uns an!
Wir beraten Sie gerne zum Thema OnlineBanking, um für Sie die passende Lösung zu finden.
Was muss ich machen, um den elektronischen Kontoauszug per manueller Zustellung durch Abruf im Internetbanking bzw. in meinem Zahlungsverkehrsprogramm nutzen zu können?
Wenn Sie bereits das OnlineBanking unserer Bank nutzen, können Sie dort direkt die Freischaltung vornehmen. Dazu melden Sie sich bitte über unsere Homepage an und gehen Sie wie folgt vor:Nach der Anmeldung im Internetbanking wählen Sie bitte ganz oben den Reiter "Service & Verwaltung" und dann links in der Navigationsleiste den Punkt "Zustellart Kontoauszüge".
Sie gelangen in eine Übersicht, wo Sie auswählen können, für welche Konten Sie den elektronischen Kontoauszug nutzen möchten. Klicken Sie bei dem gewünschten Konto auf das Symbol "Umstellung auf Kontoauszug Online". Nach Auswahl des Kontos gelangen Sie in die Maske zur Freischaltung. Sie müssen dort zur Bestätigung der Vertragsbedingungen eine TAN eingeben.
Und das war`s auch schon! Sie können nun den elektronischen Kontoauszug im OnlineBanking Bereich oder Ihrer Zahlungsverkehrssoftware sofort nutzen.
Wenn Sie noch nicht für das Internetbanking freigeschaltet sind, kommen Sie einfach zu uns oder rufen Sie uns an!
Wir beraten Sie gerne zum Thema OnlineBanking, um für Sie die passende Lösung zu finden.
Was muss ich bei der Freischaltung für den elektronischen Kontoauszug beachten?
Sie können Ihre Auszüge nun nur noch elektronisch abrufen und nicht mehr am Schalter oder am Kontoauszugsdrucker abholen.Bei automatischer Zustellung des Kontoauszuges in den elektronischen Postkorb muss Ihrerseits eine Quittierung des Empfangs innerhalb von 30 Tagen erfolgen, sonst wird Ihnen ein gebührenpflichtiger Zwangsauszug zugestellt.
Bei manuellem Abruf der Auszüge über das OnlineBanking bzw. Ihre Zahlungsverkehrssoftware muss jeder Auszug von Ihnen mit einer gültigen TAN bzw. HBCI-PIN quittiert werden. Auszüge, die innerhalb von 10 Tagen nach Abruf nicht quittiert wurden, werden Ihnen als gebührenpflichtiger Zwangsauszug zugestellt.

